
Die Urteile im Omofuma-Prozess sind eines den Menschenrechten verpflichteten Rechtsstaates unwürdig.
Vor Gericht standen die drei Beamten und nicht das System, das sie exekutierten. Sie meldeten sich zu diesem Abschiebe-Dienst vermutlich nicht aus persönlicher (fremdenfeindlicher) Überzeugung sondern vielleicht mit Blick auf lukrative Zulagen, die für diese „Arbeit“ ausbezahlt werden.
In einem geistigen Milieu, im dem sich ein berufsbedingter Tunnelblick einstellt. Der Schubhäftling als „Retourware“: Sendung nicht angenommen.
Ein paar Tage nach dem Omofuma-Urteil gingen Berichte über Flüchtlingsmisshandlungen in Australien durch die Medien: Ein mit irakischen und afghanischen Flüchtlingen überfülltes Boot sei unter Einsatz von elektrischen Schlagstöcken und Pfefferspray zur Rückkehr nach Indonesien gezwungen worden. Dabei seien einige Flüchtlinge ums Leben gekommen.
Wovor fürchten wir BewohnerInnen der reichen Länder uns so sehr? Im wahrsten Sinn des Wortes zu Recht lassen wir Serienmördern und Kinderschändern Rechtsschutz und körperliche Unversehrtheit angedeihen. Doch die Ausübung von tödlicher Gewalt gegen Menschen, deren einziges „Vergehen“ darin besteht, gegen unseren Willen unser Territorium betreten zu wollen, wird als eine Art Betriebsunfall in Ausübung der Berufspflicht hingenommen.
Mehr Angst als vor den angeblich an unsere Festungsmauern brandenden Wellen von Flüchtlingen habe ich vor dem Verlust des grundlegenden menschlichen Mitgefühls, der zur Routine wird. Davor, dass Menschen einem anderen ins Gesicht sehen und darin den Menschen nicht mehr erkennen.